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Büro für integrierte Verkehrsplanung und Stadtentwicklung, D-57223 Kreuztal
Die Mobilität älterer Menschen gewinnt z.B. in Nordrhein-Westfalen zunehmend an Bedeutung. Von den rund 18,2 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern des Landes ist bereits heute ein erheblicher Teil über 65 Jahre alt. Prognosen zeigen, dass dieser Anteil bis 2050 auf fast ein Drittel der Bevölkerung anwachsen wird. Damit wird deutlich, wie wichtig es ist, Mobilitätsangebote stärker auf die Bedürfnisse älterer Menschen auszurichten.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie das Sozialgesetzbuch (SGB IX) verpflichten Bund, Länder und Kommunen, gleichberechtigte Teilhabe und Barrierefreiheit sicherzustellen. Mobilität ist dabei ein zentrales Grundrecht, da sie Voraussetzung für soziale Teilhabe, Zugang zu medizinischer Versorgung und kulturellem Leben ist.
Auch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die in Deutschland geltendes Recht ist, fordert umfassende Barrierefreiheit in allen Bereichen des öffentlichen Lebens – insbesondere im Verkehr. Dies betrifft den Abbau von physischen Barrieren (Stufen, fehlende Aufzüge, enge Türen), aber auch kommunikative Hindernisse (schlecht lesbare Fahrpläne, fehlende Ansagen, zu kurze Grünphasen).
Das Pflege- und Seniorenrecht hebt hervor, dass Mobilität als Teil der Daseinsvorsorge zu betrachten ist. Kommunen und Länder sind daher verpflichtet, Angebote so zu gestalten, dass auch hochaltrige Menschen, Menschen mit Pflegegrad oder mit Mobilitätseinschränkungen ihre Grundrechte auf Bewegungsfreiheit und gesellschaftliche Teilhabe wahrnehmen können.
Im ländlichen Raum ist der eigene Pkw dringend notwendig: Busse verkehren meist nur zu den Hauptverkehrszeiten, bedienen wenige Hauptlinien und fahren am Wochenende oft gar nicht. Hinzu kommt, dass die Wege zu den Bushaltestellen für ältere Menschen oft kaum zu bewältigen sind: Gehwege fehlen oder sind in schlechtem Zustand, vielfach muss man über Schotterstreifen entlang der Straße gehen. In Bergregionen sind die Wege zudem steil, sodass sie mit Rollator oder mit Einkäufen fast unüberwindbar sind. Viele Haltestellen liegen mehr als 200 Meter vom Haus oder von der Wohnung entfernt.
Ein wesentlicher Faktor ist die hohe Pkw-Verfügbarkeit. Mit rund 589 Pkw je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner liegt NRW im bundesweiten Durchschnitt. In ländlichen Regionen, wie etwa im Kreis Euskirchen, steigt die Dichte sogar auf über 800 Pkw je 1 000 Einwohner. Für viele Menschen ab 65 Jahren bleibt das Auto die wichtigste Grundlage der individuellen Mobilität. Es bietet Flexibilität und Selbstständigkeit – gerade dort, wo der öffentliche Verkehr kaum eine wirkliche Alternative darstellt.
Mobilität endet nicht an der Haltestelle – viele ältere Menschen sind auch als Fußgänger unterwegs. Doch gerade hier stoßen sie auf Barrieren: Die Grünphasen an Ampeln reichen oft nicht aus, um breite Hauptverkehrsstraßen in einem Umlauf sicher zu überqueren. Seniorinnen und Senioren mit Rollator oder mit Einkäufen müssen deshalb häufig auf einer Mittelinsel ausharren und eine weitere Grünphase abwarten. Dies erhöht das Unfallrisiko und verunsichert viele ältere Menschen zusätzlich. Eine Verlängerung der Grünphasen sowie seniorengerechte Querungshilfen wären daher dringend erforderlich.
Auch die Busse selbst sind nicht immer seniorengerecht: Es fehlen ausreichend Sitzplätze und Stellflächen für Rollatoren, Fahrerinnen und Fahrer nehmen selten Rücksicht auf gehbehinderte Fahrgäste. Diese müssen sich bereits lange vor dem Halt zur Ausstiegstür bewegen – oft unter Zeitdruck und mit Sturzgefahr. All das macht die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für viele ältere Menschen unattraktiv oder sogar unmöglich.
Neben den klassischen Bürgerbussen entwickeln sich in NRW zunehmend On-Demand-Verkehre (AnrufSammelTaxi) und barrierefreie Mobilitätskonzepte, die mit flexiblen Fahrzeugen und individuellen Fahrten die Angebotslücken im ländlichen Raum schließen sollen. Diese Modelle können einen großen Gewinn für Seniorinnen und Senioren darstellen, sind aber bislang oft schwer nutzbar.
Die Buchung erfolgt meist ausschließlich per App über moderne Smartphones. Viele ältere Menschen sind jedoch nicht mit dieser Technik vertraut oder verfügen nicht über die entsprechenden Geräte. Damit werden diejenigen, die am dringendsten auf diese Angebote angewiesen sind, praktisch ausgeschlossen. Um On-Demand-Verkehre und Rufbusse wirklich barrierefrei zu machen, braucht es einfache Alternativen: telefonische Buchungsmöglichkeiten, persönliche Anlaufstellen in den Kommunen und leicht verständliche Informationsmaterialien. Erst durch solche Zugänge werden moderne Mobilitätsangebote für die Generation 65+ tatsächlich nutzbar und wirksam.
In Nordrhein-Westfalen fahren über 180 Bürgerbusse, die von ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern betrieben werden. Sie leisten in vielen Kommunen einen wichtigen Beitrag zur Grundversorgung mit Mobilität, insbesondere für ältere Menschen ohne eigenes Auto. Bürgerbusse verbinden kleinere Orte mit den nächstgelegenen Zentren, schaffen den Zugang zu Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten und Behörden und tragen so wesentlich zur sozialen Teilhabe bei.
Allerdings sind die Bürgerbusse durch die starren Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (§ 42 PBefG) eingeschränkt. Sie müssen feste Linienwege und Fahrpläne einhalten, dürfen keine Stichwege oder Sackgassen bedienen und verkehren in der Regel nicht am Wochenende oder in den Abendstunden. Damit können sie oft nicht die tatsächlichen Bedürfnisse der Seniorinnen und Senioren erfüllen, die vor allem flexible und wohnortnahe Angebote benötigen.
Ein zukunftsweisender Ansatz wäre die Umstellung von Bürgerbussen auf Rufbus-Angebote nach § 44 PBefG. Diese könnten – soweit es fahrtechnisch möglich ist – direkt an der Haustür ein- und aussteigen lassen. Damit würde die Attraktivität der Bürgerbusse deutlich steigen, da sie wesentlich näher an den tatsächlichen Mobilitätsbedürfnissen älterer Menschen liegen würden. Ein Rufbus, der flexibel auf Nachfrage reagiert, könnte auch Abendfahrten oder Wochenendangebote ermöglichen und damit die Mobilität im ländlichen Raum erheblich verbessern.
Auch bei Fahrten mit der Bahn treten für ältere Menschen zahlreiche Probleme auf. Umsteigezeiten sind oft zu kurz, sodass Seniorinnen und Senioren mit Rollator oder Gepäck die Anschlusszüge nicht erreichen. Aufzüge sind regelmäßig durch Fahrräder blockiert oder außer Betrieb, Rolltreppen funktionieren häufig nicht. Hinzu kommt, dass Aushangfahrpläne oft zu hoch angebracht sind: Oben im Fahrplankasten hängen die Fahrpläne, unten die unübersichtliche „Ausordnung“ – für Seniorinnen und Senioren schwer lesbar und nicht barrierefrei.
Zudem gibt es an Bahnhöfen und Haltepunkten zu wenig Sitzgelegenheiten. Die vorhandenen Bänke sind oft verschmutzt, beschmiert oder bieten bei Regen keinen Schutz. Für ältere Menschen, die regelmäßig Pausen benötigen, stellt dies eine erhebliche Belastung dar. Hinzu kommt, dass junge Leute häufig auf den Lehnen sitzen und die Füße auf den Sitzflächen abstellen. Dies ließe sich durch bauliche Maßnahmen – etwa durch robustere, seniorengerechte Sitzmöbel oder eine andere Gestaltung – leicht verhindern.
All dies führt dazu, dass Bahnfahrten für viele ältere Menschen mit Unsicherheit, körperlicher Anstrengung und zusätzlichem Stress verbunden sind.
Auch das Deutschlandticket ist für viele Seniorinnen und Senioren wenig attraktiv. Wer lediglich einmal in der Woche zum Einkaufen oder zu Arztterminen fährt, ist mit Einzelfahrkarten oder Mehrfahrtenkarten meist günstiger unterwegs. Viele Seniorinnen und Senioren mit Rollator haben zudem wenig Interesse, quer durch Deutschland zu reisen – sie benötigen vielmehr kurze, preiswerte und barrierefreie Nahverkehrsangebote vor Ort. Ein spezielles Seniorenticket mit regionaler Ausrichtung und flexiblen Konditionen wäre daher deutlich passender als ein bundesweit gültiges Abo.
Die Zahl älterer Menschen, die das Fahrrad als alltägliches Verkehrsmittel nutzen, wächst seit Jahren. Gerade Seniorinnen und Senioren über 70 Jahre greifen zunehmend auf E-Bikes zurück, weil diese längere Strecken und steigungsreiche Wege erleichtern. Damit leisten Fahrräder und E-Bikes einen wichtigen Beitrag zur selbstbestimmten Mobilität im Alter. Doch gleichzeitig steigt das Unfallrisiko in dieser Altersgruppe spürbar an.
Besonders kritisch ist die Situation dort, wo Radwege fehlen oder in schlechtem Zustand sind. Seniorinnen und Senioren müssen auf vielbefahrene Straßen ausweichen, was zu gefährlichen Konflikten mit dem motorisierten Verkehr führt. Statistiken zeigen, dass ältere Radfahrende überdurchschnittlich häufig in schwere Unfälle verwickelt sind. Der Grund liegt nicht nur in altersbedingten Einschränkungen wie nachlassender Reaktionsgeschwindigkeit oder Balanceproblemen, sondern auch in einer Infrastruktur, die den Bedürfnissen älterer Menschen nicht gerecht wird.
E-Bikes verstärken diese Entwicklung: Das höhere Gewicht und die oft ungewohnte Beschleunigung machen das sichere Handling schwieriger. In Kombination mit fehlenden Radwegen entstehen so vermeidbare Risiken, die gerade für Menschen über 70 lebensbedrohlich sein können.
Daraus ergeben sich klare politische Forderungen:
Ausbau sicherer Radwege mit klarer Trennung vom motorisierten Verkehr, auch in kleineren Städten und ländlichen Regionen.
Regelmäßige Wartung und Instandhaltung bestehender Radwege, um Stolperfallen wie Schlaglöcher oder Wurzelaufbrüche zu beseitigen.
Verkehrsberuhigung an Gefahrenstellen, insbesondere in Ortsdurchfahrten, mit Tempo-30-Zonen oder Vorrangregelungen für den Radverkehr.
Schulungs- und Trainingsprogramme speziell für Seniorinnen und Senioren, um den sicheren Umgang mit E-Bikes zu fördern.
Förderprogramme für kommunale Mobilität, die Radwege, Bürgerbusse und ÖPNV-Angebote als gleichwertige Bausteine der Daseinsvorsorge verknüpfen.
Seniorenmobilität ist mehr als ein persönliches Anliegen – sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wer älteren Menschen den sicheren Zugang zum Radfahren ermöglicht, stärkt ihre Selbstständigkeit, ihre Gesundheit und ihre aktive Teilhabe am öffentlichen Leben. Politik und Kommunen sind deshalb gefordert, hier jetzt zu handeln.
Für sehbehinderte ältere Menschen bestehen im Alltag zusätzliche Barrieren. Viele Haltestellen, Bahnhöfe und Fahrzeuge sind nicht ausreichend auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet. Kontraste und Beschriftungen an Fahrplänen, Automaten und Bahnsteigen sind oft schlecht erkennbar, wichtige Informationen fehlen in taktiler oder akustischer Form. Ansagen in Bussen und Bahnen sind nicht immer zuverlässig, teilweise zu leise oder unverständlich.
Auch im Straßenraum fehlen vielerorts taktile Leitsysteme wie Bodenrillen oder Markierungen, die blinden und sehbehinderten Menschen eine sichere Orientierung ermöglichen. An Ampeln sind akustische Signale nicht flächendeckend installiert. Gerade ältere Menschen mit Sehbehinderung sind dadurch gezwungen, riskante Situationen im Straßenverkehr zu meistern oder auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.
Ein barrierefreier öffentlicher Raum mit klarer Beschilderung, kontrastreichen Markierungen, funktionierenden akustischen Signalen und durchgängigen Leitsystemen ist daher eine Grundvoraussetzung, um auch sehbehinderten Seniorinnen und Senioren sichere Mobilität und Teilhabe zu ermöglichen.
Elektromobile – oft als E-Mobile oder Senioren-Scooter bezeichnet – sind mehrspurige, batteriebetriebene Fahrzeuge mit Sitz und Lenksäule. Diese Fahrzeuge unterscheiden sich klar von elektrischen Rollstühlen: Sie sind nicht primär Hilfsmittel, sondern bieten komfortables, eigenständiges Fahren im Alltag
Rechtlicher Rahmen und Fahrerlaubnis
Elektromobile, die als „motorisierte Krankenfahrstühle“ gelten, unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 FeV):
einsitzig und für Personen mit körperlichen Einschränkungen bestimmt
Elektroantrieb mit Leermasse ≤ 300 kg (ohne Fahrer), Gesamtmasse ≤ 500 kg
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 15 km/h
Maximalbreite ≤ 110 cm, einschließlich Heckmarkierung
Solche Fahrzeuge dürfen ohne Führerschein und Zulassung im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden. Modelle, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (z. B. breiter, schneller), erfordern unter Umständen eine Prüfbescheinigung oder sogar eine Fahrerlaubnis (z. B. Klasse AM)
Varianten und Ausstattung
Der Markt bietet eine große Vielfalt:
Dreiräder: kompakter, wendiger, aber kippempfindlicher und weniger geländegängig
Vierräder: stabiler, größere Reichweite, komfortabler für längere Strecken
Zweisitzer: praktisch für Paare, aber weniger wendig
Klappbare Modelle: praktisch für Transport und Reise.
Preisspanne: ab ca. 700 € für einfachere Modelle bis hin zu fünfstelligen Beträgen für Premiumgeräte. Klare Qualitätsunterschiede zeigen unabhängige Tests, wie jene des ADAC (TCS).
Zuschuss durch Krankenkassen?
Elektromobile bis 15 km/h können als Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen gelten – vorausgesetzt eine ärztliche Verordnung liegt vor und das Modell ist mit einer Hilfsmittelnummer im Verzeichnis gelistet. In solchen Fällen sind Zuschüsse bis hin zur vollständigen Kostenübernahme möglich. Modelle darüber hinaus (z. B. schneller als 15 km/h) werden in der Regel nicht bezuschusst.
Mobilität sichern – mit Beratung und passendem Modell
Die Vielfalt der Modelle und Preise macht eine individuelle Beratung besonders wertvoll: So finden Seniorinnen und Senioren ein Elektromobil, das perfekt passt – sicher, zuverlässig und finanziell tragbar.
Seniorenmobilität in NRW ist nicht nur eine verkehrspolitische, sondern auch eine rechtliche und gesellschaftliche Aufgabe. Die Vorgaben aus Gleichstellungs- und Teilhabegesetzen machen deutlich, dass Barrierefreiheit, Sicherheit und Zugänglichkeit keine freiwilligen Leistungen sind, sondern verbindliche Rechte. Gerade im ländlichen Raum braucht es sichere Wege, barrierefreie Haltestellen, seniorengerechte Fahrzeuge und rücksichtsvollen Service. Ebenso sind flexiblere rechtliche Rahmenbedingungen notwendig: Bürgerbusse sollten als Rufbusse nach § 44 PBefG mit Haustürbedienung betrieben werden können. Im Bahnverkehr müssen längere Umsteigezeiten, funktionierende Aufzüge, saubere Sitzgelegenheiten und gut lesbare Fahrpläne selbstverständlich werden. Und nicht zuletzt braucht es regionale, bezahlbare Ticketangebote, die den tatsächlichen Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen. Nur so lässt sich die Mobilität der Generation 65+ nachhaltig sichern – und damit Lebensqualität, Eigenständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe im Alter stärken.
Teilen Sie uns gerne Ihre Ideen mit: Schreiben Sie an das Büro für integrierte Verkehrsplanung und Stadtentwicklung
oder rufen Sie uns einfach an unter Tel. +49 (0) 2732 12741.
Gemeinsam können wir das Thema noch vielfältiger und anschaulicher gestalten.
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