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... Büro für integrierte Verkehrsplanung und Stadtentwicklung, D-57223 Kreuztal


Radfahren in Fußgängerzonen
Umfrage unter 402 Städten und ADFC-Aktiven

Untersuchung für den ADFC Kreisverband Siegen-Wittgenstein
in Zusammnearbeit mit dem Büro für integrierte Verkehrsplanung und Stadtentwicklung

1 Rechtliche Betrachtungen

Reine Fußgängerzonen stellen, vor allem bei großer Ausdehnung, oft eine nur unter Komforteinbußen überwindbare Barriere für den Radverkehr dar, die zu Umwegen zwingen oder zu regelwidrigem Verhalten 'fahren statt schieben' herausfordern. Dies trifft heute um so mehr zu, da in den letzten Jahren viele Fußgängerbereiche deutlich ausgeweitet wurden. Besonders problematisch wird es, wenn der Radverkehr zur Umfahrung der Fußgängerzone hochbelastete und gefährliche Innenstadtstraßenringe benutzen muß. Viele Fußgängerzonen sind deswegen von Anfang an oder nach der schrittweisen Erweiterung im Nachhinein ganz oder in Teilbereichen für Radfahrer geöffnet worden. Fußgängerzonen sollten i.d.R. für den Radverkehr auch dann befahrbar sein, wenn sie von Kfz (Liefer-, Ladeverkehr) befahren werden dürfen.

1.1 Empfehlungen

Für die Zulassung von Radverkehr in Fußgängerbereichen können keine einfachen Richtwerte hinsichtlich verträglicher Verkehrsmengen im Fußgänger- und Radverkehr angegeben werden, da andere Randbedingungen (Breite, Nutzung, Größe der Fußgängerzone) maßgebend sind. Die Sicherheit der Fußgänger muß gewährleistet werden. Bei einer Zulassung ist durch Beschilderung und ergänzende Hinweise der Vorrang der Fußgänger besonders deutlich hervorzuheben. Die Zulassung von Radverkehr in Fußgängerbereichen, wenn auch nur auf einzelnen Achsen oder in Teilbereichen sollte vorgesehen werden, wenn die großflächigen Anlagen der Fußgängerbereiche größere Umwege für Radfahrer bedingen und das Gesamtrisiko bei Umfahrung der Fußgängerzone (z.B. auf Hauptverkehrsstraßen) größer ist als beim Durchfahren der Fußgängerzone oder wenn Anwohner das Befahren ermöglicht werden soll oder wenn Radfahrer einen Fußgängerbereich im Zuge einer Hauptverbindung auf kurzem Stück durchqueren müssen. Einzelzulassung des Radverkehrs in dem gesamten Fußgängerbereich kommt in Frage, wenn die Querschnittsbreite des jeweiligen Fußgängerbereiches so groß ist, dass sich Fußgänger überwiegend am Rande des Fußgängerbereiches bewegen und in der Mitte ein Streifen von 2 bis 3 Meter für den Radverkehr durch entsprechende Anordnungen der Möblierung oder Materialwahl auf diesen Bereich zu kanalisieren ist. Dabei muß bei der Gestaltung des mittleren Bereiches jedoch der Eindruck vermieden werden, daß es sich um eine Fahrbahnfläche mit Vorrang für Radfahrer handelt.

1.2 Folgende Formen der Zulassung kommen in Frage

1.2.1 Radfahren mit Schrittgeschwindigkeit in der Fußgängerzone zugelassen

Im Regelfall Beschilderung mit Zeichen 242 StVO 'Beginn eines Fußgängerbereiches' mit Zusatzzeichen 'Radfahrer (Sinnbild) frei'.

1.2.2 Gemeinsamer Rad- und Gehweg

Beschilderung mit Zeichen 240 'Gemeinsamer Rad- und Gehweg': Sie kann im Zuge von Hauptverbindungen des Radverkehrs bei geringen Fußgängermengen angewendet werden. Die Beschilderung eignet sich auch für sehr schmale Straßen zur Verbesse-rung der Netzdurchlässigkeit in historischen Stadtkernen.

1.2.3 Radfahren auf Busspur zugelassen

Wird Linienverkehr durch einen Fußgängerbereich geführt, empfiehlt es sich, den Radverkehr auf der gleichen Trasse mitfahren zu lassen. Anstelle der Ausschilderung als Fußgängerbereich mit Zeichen 242 kann eine solche Straße auch durch Zeichen 250 für allgemeinen Fahrverkehr gesperrt werden mit den Zusatzzeichen 'Linienbusse (Sinnbild) frei'. Dann sollte der Fahrverkehr vom Fußgängerverkehr durch Borde oder Rinnen getrennt werden.

1.2.4 Radfahren mit zeitlichen Einschränkungen zugelassen

Sofern Radverkehr zu bestimmten Tageszeiten verstärkt auftritt, gleichzeitig aber weniger Fußgänger unterwegs sind (Schüler und Berufsverkehr in den Morgenspitzen), kann der Radverkehr zeitlich beschränkt zugelassen werden. (z.B. zeitgleich mit dem Lieferverkehr oder z.B. von 19 Uhr bis 9 Uhr), sofern eine unbefristete Zulassung nicht in Frage kommt. Eine zeitliche Beschränkung der Freigabe kann durch Zusatzzeichen erfolgen. Hinweis: Zu beachten ist, dass bei der Umwidmung von Straßen in Fußgängerzonen unter Umständen die Möglichkeit der Zulassung von Radverkehr vorgesehen werden soll, um eine erneutes Teileinziehungsverfahren zu verhindern.

2 Fußgängerzonen in Siegen und Kreuztal

2.1 Fußgängerzone Siegen


In der Stadt Siegen bestehen mehrere Fußgängerzonen. Während Weidenau über eine Fußgängerzone im und um das Einkaufzentrum verfügt, befinden sich in Siegen-Mitte die Fußgängerzonen im Bereich der Bahnhofstraße, Gebrüder-Busch-Straße und Kölner Straße. Diese verbundenen Zonen bilden einen Riegel im innerstädtischen Fahrradverkehr. Die Gebrüder-Busch-Straße ist für den Fahrradverkehr als Nord-Süd-Route freigegeben. Eine Fahrradverbindung zwischen der Oberstadt über Kölner Straße und Bahnhofstraße zum Bahnhof Siegen besteht jedoch nicht.

StadtBus in der für Radfahrer gesperrten Siegener Bahnhofstraße (Foto: A.Walder)
Während Lieferverkehr von 19 Uhr bis 11 Uhr zugelassen ist und die neu eingerichteten Stadtbuslinien durch die Fußgängerzone alle 10 Minuten verkehren, müssen Radfahrer erhebliche Umwege für diese Verbindung in Kauf nehmen.

2.2 Fußgängerzone in Kreuztal

Vor wenigen Jahren wurde die B 508 als nördliche Umfahrung um das Stadtzentrum fertiggestellt. Dadurch wurde die Marburger Straße auf der nicht mehr für den Durchfahrtsverkehr benötigten Fläche in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt. Ein ca. 150m langes Stück, das den neu entstandenen Markplatz teilt, wurde in eine Fußgängerzone einbezogen. Der in der Abbildung dargestellte dunkle Bereich wurde zur Fußgängerzone. Auf der vorherigen Straßenfläche wurde eine Busspur angelegt. Im Gegensatz zu Siegen können die Radfahrer die Busspur benutzen.

Auf diesem Busstreifen können auch Radfahrer die Fußgängerzone durchqueren. Außerdem sind auf der gesamten Fläche Taxen und Lieferverkehr, für die es keine zeitliche Einschränkungen gibt, zugelassen. Der Fahrradverkehr ist jedoch untersagt und wird von der Polizei geahndet, so daß die Geschäfte nicht direkt angefahren werden können.

2.2.1 Befragung der Radfahrer in der Projektwoche

In der Projektwoche (1996) der Clara-Schumann-Gesamtschule Kreuztal wurde diese Problematik von den Schülern aufgegriffen.

Radfahrerbefragung im Kaufzentrum Kreuztal (Foto: Siegener Zeitung)
Die Schüler befragten RadfahrerInnen auf dem 'Roten Platz' nach ihren Problemen und Bedürfnissen. Insgesamt wurden mehr als 160 Personen zu 30 Themen befragt. Eine Frage befasste sich mit dem Verbot auf dem Marktplatz (Roter Platz), außerhalb der Busspur Fahrrad zu fahren. Ca. 58% der Befragten waren der Meinung, dass das Radfahren auf dem Roten Platz nicht notwendig ist, dass jedoch auch das Autofahren unterbunden werden muss.

2.2.2 Die ADFC-Ortsgruppe

Mitglieder der Ortsgruppe befragten im Sommer 1997 200 Personen, die zufällig die Innenstadt besuchten. Bei den Antworten wurden die Wochentage unterschiedlich gewertet. Generell gegen das Radfahren sprachen sich nur 17,5% aus. 40% wollten keine Radfahrer an Markttagen, 5,5% hatten keine Meinung und 37% akzeptierten Radfahrer, wenn sie Schrittge-schwindigkeit fahren. (Anmerkung des ADFC: nur unter dieser Voraussetzung tritt der ADFC für das Zulassen von Radfahrern in Fußgängerzonen ein)

3 Umfrage bei den Kommunen in NRW

Der ADFC-Kreisverband Siegen-Wittgenstein fragte bei 402 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zum Thema Radfahren in Fußgängerzonen an.

3.1 ADFC-Fragebogen

Der Fragebogen enthielt auf einem DIN A4 Bogen die folgenden 9 Fragen, teilweise zum Ankreuzen, damit nur wenig Zeit zum Ausfüllen benötigt wurde. Er wurde per Fax oder e-mail an 402 Kommunen in NRW versandt.

3.2 Rücklauf und Auswahl

Geantwortet haben 197 Kommunen: Aachen, Ahaus, Ahlen, Aldenhoven, Alfter, Altenbeken, Altenberge, Anröchte, Arnsberg, Attendorn, Bad Driburg, Bad Honnef, Bad Lippspringe, Bad Münstereifel, Bad Salzuflen, Bad Sassendorl, Baes-weiler, BaIve, Barntrup, Beckum, Bedburg, Bergheim, Bergisch Gladbach, Bergkamen, Bestwig, Bie-lefeld, Billerbeck, Bonn, Borchen, Borgholzhausen, Bornheim, Brühl, Bünde, Burscheid, Datteln, Dinslaken, Dorsten, Dortmund, Drensteinfurf, Duisburg, Dülmen, Düren, Düsseldorf, Eitorf, Elsdorf, Engelskirchen, Erkrath, Eschweiler, Espelkamp, Euskirchen, Everswinkel, Frechen, Gangelt, Geilen-kirchen, Geldern, Gelsenkirchen, Gescher, Gladbeck, Goch, Grefrath, Greven, Gronau, Gütersloh, Hagen, Halle, Haltern, Halver, Hamm, Hamminkeln, Havixbeck, Heimbach, Heinsberg, Hennef, Herdecke, Herford, Herne, Herne-Wanne-Eickel, Herten, Herzogenrath, Hilden, Horn-Bad Meinberg, Hörstel, Horstmar, Huchenbach, Hückelhoven, Hückeswagen, Inden, Iserlohn, Issum, Kaarst, Kalkar, Kamen, Kamp-Lintfort, Kempen, Kerpen, Kevelaer, Kirchhundem, Kirchlengern, Köln, Königswinter, Korschenbroich, Kranenburg, Krefeld, Ladbergen, Lage, Langenberg, Langenfeld, Leichlingen, Lem-go, Lengerich, Lennestadt, Leopoldshöhe, Leverkusen, Lichtenau, Lippstadt, Lotte, Lübbecke, Lü-denscheid, Lüdinghausen, Lünen, Marienheide, Marsberg, Meckenheim, Meinerzhagen, Menden, Meschede, Metelen, Minden, Moers, Monschau, Much, Mülheim a.d.Ruhr, Nettersheim, Nettetal, Neuenkirchen, Neuenrade, Neukirchen-Vluyn, Neuss, Nideggen, Niederkrüchten, Nieheim, Nörve-nich, Nümbrecht, Oelde, Oerlinghausen, Olfen, Olpe, Olsberg, Ostbevern, Overath, Preußisch lden-dorl, Pulheim, Ratingen, Recklinghausen, Reichshof, Rhede, Rheinberg, Rheine, Rietberg, Röding-hausen, Roetgen, Rosendahl, Rösrath, Ruppichteroth, Salzkotten, Sassenberg, Schalksmühle, Schermbeck, Schieder-Schwalenberg, Schleiden, Schwalmtal, Schwelm, Schwerte, Selfkant, Selm, Simmerath, Soest, Sonsbeck, Steinhagen, Steinheim, Stemwede, Straelen, Südlohn, Sundern, Telg-te, Titz, Unna, Velbert, Verl, Vreden, Wachtberg, Wachtendonk, Warburg, Wesseling, Wuppertal, Würselen,
Nicht alle Antwortbögen konnten zur Auswertung herangezogen werden. Einige Kommunen, besonders kleine, haben keine Fußgängerzonen. Ausgewertet wurden die 123 Fragebögen von: Aachen, Ahaus, Ahlen, Arnsberg, Attendorn, Bad Driburg, Bad Honnef, Bad Lippspringe, Bad Müns-tereifel, Bad Salzuflen, Bad Sassendorf, Beckum, Bergheim, Bergisch Gladbach, Bergkamen, Biele-feld, Billerbeck, Bonn, Brühl, Bünde, Datteln, Dinslaken, Dorsten, Duisburg, Dülmen, Düren, Eitorf, Erkrath, Eschweiler, Euskirchen, Everswinkel, Frechen, Geilenkirchen, Geldern, Gelsenkirchen, Ge-scher, Gladbeck, Goch, Greven, Gronau, Gütersloh, Hagen, Halle, Haltern, Hamm, Havixbeck, Heins-berg, Hennef, Herdecke, Herford, Herne-Wanne-Eickel, Herne, Herten, Herzogenrath, Hilden, Horn-Bad Meinberg, Huchenbach, Hückelhoven, Hückeswagen, Iserlohn, Kaarst, Kamen, Kamp-Lintfort, Kempen, Kerpen, Kevelaer, Köln, Königswinter, Krefeld, Lage, Langenfeld, Leichlingen, Lemgo, Lengerich, Leverkusen, Lippstadt, Lübbecke, Lüdenscheid, Lüdinghausen, Lünen, Meckenheim, Meinerzhagen, Menden, Meschede, Minden, Moers, Nettetal, Neuenkirchen, Neukirchen-Vluyn, Neuss, Nörvenich, Oelde, Pulheim, Ratingen, Recklinghausen, Rhede, Rheinberg, Rheine, Schalks-mühle, Schermbeck, Schleiden, Schwalmtal, Schwelm, Schwerte, Simmerath, Soest, Steinhagen, Steinheim, Straelen, Sundern, Telgte, Unna, Velbert, Wachtendonk, Wesseling, Wuppertal, Würse-len,

3.3 Auswertung der Antworten

3.3.1 Größe der Fußgängerzone (Verkehrsberuhigter Bereich)

Von den 197 Kommunen, die auf die ADFC-Umfrage antworteten, verfügen 123 über eine Fußgängerzone. Die ausgewiesenen Flächengrößen reichen von kleinen Bereichen mit 100m2 in Nörvenich bis zu 40.000m² in Dortmund oder einer Länge von 3,5km in Köln. Es wurde auch deutlich, dass die Breiten der Fußgängerzonen stark differieren.

3.3.2 Hauptverbindungsrouten durch Fußgängerzonen

Für die Erschließung der Innenstadtbereiche sind direkte Radwegeverbindungen notwendig. Diese müssen auch in die Geschäftszentren hineingeführt werden.
In folgenden 46 Kommunen verlaufen die Radrouten durch die Fußgänger-zone: Arnsberg, Bad Salzuflen, Beckum, Bergkamen, Bielefeld, Bonn, Brühl, Bünde, Dortmund, Duisburg, Düren, Everswinkel, Frechen, Geldern, Gladbeck, Gütersloh, Halle, Haltern, Hamm, Havixbeck, Herne, Herzogenrath, Hilden, Iserlohn, Kaarst, Kamen, Kamp-Lintfort, Königswinter, Krefeld, Langenfeld, Lemgo, Leverkusen, Lippstadt, Lübbecke, Lünen, Meinerzhagen, Nettetal, Ratingen, Schermbeck, Schwelm, Schwerte, Soest, Straelen, Telgte, Wachtendonk, Wuppertal,
Keine Radwegeverbindungen durch die Fußgängerzone existieren in: Ahaus, Ahlen, Attendorn, Bad Driburg, Bad Honnef, Bad Lippspringe, Bad Münstereifel, Bad Sassendorl, Bergheim, Bergisch Gladbach, Billerbeck, Borgholzhausen, Burscheid, Datteln, Dinslaken, Dorsten, Dülmen, Düsseldorf, Eitorf, Erkrath, Eschweiler, Euskirchen, Geilenkirchen, Gelsenkirchen, Gescher, Goch, Greven, Gronau, Hagen, Heinsberg, Hennef, Herdecke, Herne-Wanne-Eickel, Herten, Horn-Bad Meinberg, Huchenbach, Hückelhoven, Hückeswagen, Kempen, Kerpen, Kevelaer, Lage, Leichlingen, Lengerich, Lennestadt, Lüdenscheid, Lüdinghausen, Meckenheim, Menden, Meschede, Minden, Moers, Neuenkirchen, Neukirchen-Vluyn, Neuss, Nörvenich, Oelde, Pulheim, Recklinghausen, Rhede, Rheinberg, Rheine, Schalksmühle, Schleiden, Schwalmtal, Simmerath, Steinhagen, Steinheim, Sundern, Unna, Velbert, Vreden, Wesseling, Würselen. (74 Kommunen)

3.3.3 Fahrradfahren in Fußgängerzonen zugelassen

In 52% der Fußgängerzonen ist Radfahren erlaubt, in ca. 41% nicht. Einige Städte, ca. 6,5%, erlauben es in Teilbereichen. Diese Aussage ist unabhängig von den städtischen Radwegeverbindungen, so daß von Radfahrern die Geschäfte direkt angesteuert werden können.

Fahrradfahren in der Fußgängerzone ...

3.3.4 Gibt es zeitliche Einschränkungen?

In den Fußgängerzonen ist die Frequentierung durch Fußgänger sehr unterschiedlich. An Markttagen und bestimmten Wochenvormittagen wird die Innenstadt stärker besucht, so daß es bei engen Durchführungen zu Behinderungen und Gefährdungen von Fußgängern kommen kann.
Die 72 Kommunen (58,5%), die das Radfahren in FGZ erlauben bzw. teilweise räumlich erlauben, unterteilen sich wiederum in ca. 61% ohne und ca. 38% mit zeitlicher Beschränkung, besonders während der Hauptgeschäftszeiten.
Zeitliche Einschränkungen wurden in folgenden 27 Städten eingeführt: Aachen, Ahlen, Bad Honnef, Bergkamen, Dorsten, Dortmund, Dülmen, Gelsenkir-chen, Gladbeck, Goch, Hamm, Havixbeck, Hilden, Iserlohn, Kevelaer, Krefeld, Lemgo, Lengerich, Leverkusen, Lünen, Minden, Ratingen, Recklinghausen, Rheine, Schwerte, Soest, Wachtendonk

3.3.5 Besondere Regelungen für Radfahrer (z.B. schrittfahren)

Am Eingang von ca. 45% der Fußgängerzonen wird auf Schritttempo hingewiesen.
In folgenden Städten/Gemeinden (32) wird am Beginn der Fußgängerzone auf die 'Schrittgeschwindigkeit' für Radfahrer mit Schildern hingewiesen: Aachen, Ahlen, Attendorn, Bergkamen, Brühl, Dortmund, Duisburg, Düren, Düs-seldorf, Erkrath, Frechen, Geldern, Gescher, Gladbeck, Gronau, Halle, Herford, Herne, Herzogenrath, Hilden, Kempen, Köln, Leichlingen, Leverkusen, Lünen, Meschede, Nettetal, Recklinghausen, Schwelm, Steinheim, Sundern, Wachtendonk

3.3.6 Fahrradspuren in den Fußgängerzonen baulich/farblich getrennt

Währen in einigen Städten das Radfahren auf der gesamten Fläche der Fußgängerzone zugelassen ist, haben andere den Radverkehr kanalisiert und Radstreifen mit rotem Fahrbahnbelag oder durch Randsteine gesondert gekennzeichnet. In 5,6% der Fälle sind die Radwege farblich oder baulich von dem Fußgängerbereich getrennt, in 94,4% können die Radfahrer die gesamte Fläche mit dem Rad befahren.

3.3.7 Fahrradabstellanlagen in der Fußgängerzone

In mehr als ca. 73% der Städte befinden sich Fahrradständer in den Fußgängerzonen. 22% der Fußgängerzonen haben Abstellanlagen an den Eingangsbereichen.

3.3.8 Probleme oder Unfälle in der Fußgängerzone

In ca. 28% der Kommunen hat es Probleme mit Fahrradfahrern durch zu schnelles Fahren gegeben, ca. 0,8% berichten über Klagen und Problemen mit Radfahrern, jedoch mehr als 61% haben keine Probleme mit dem Radverkehr in Fußgängerzonen.

3.3.9 Beabsichtigen Sie, die jetzige Regelung zu ändern?

14 Kommunen, in denen bisher das Radfahren in der Fußgängerzone nicht erlaubt ist, werden die Regelung ändern, im Gegensatz zu 5 Kommunen, die das Radfahren einschränken wollen.

3.3.10 Zusätzliche Kommentare

Mit Kommentaren antworteten 17 Kommunen wie folgt:
1x Änderung der Beschilderung
1x Änderung wird überlegt
1x Ausweitung
1x befristete Zulassung
2x Fahrradfahrer generell frei
1x ggfls. Radverkehr untersagt
1x in einem Teil Radfahrer frei; noch nicht endgültig beschlossen
1x Radfahrer ganztägig
1x weiterhin keine Fahrradfahrer
1x Befürwortung - politisch nicht akzeptiert
1x soll erlaubt werden
1x zeitliche Freigabe 20-9 Uhr
1x zeitliche Beschränkung

4 Umfrage bei den ADFC-Aktiven

Dem ADFC-Kreisverband war es ebenfalls wichtig, die Meinungen aktiver Radfahrer zu erfahren, deshalb wurden per e-mail im Internet vertretene ADFC-Kreisverbände kontaktiert. Der Fragebogen an die Kommunen wurde wie folgt leicht abgewandelt:

Die Antworten sind zusammengefaßt und gekürzt abgedruckt.

4.1 Stadt Backnang

Frank vom ADFC Backnang: In Backnang bestehen mehrere FGZ und durch eine verkehrsberuhigte Zone/Strasse getrennt. Durch die FGZ führte eine Radroute. Zum Teil ist das Radfahren verboten. Probleme sind mir nicht bekannt. Eine Änderung wird von uns gefordert und von der Stadt abgelehnt.

4.2 Stadt Bad Homburg

Volker B. Radek vom ADFC Bad Homburg: In Bad Homburg ist die FGZ ca. 800m lang, mit einer Unterbrechung hauptsächlich für Taxen und Busse. Es führen keine Radrouten durch die FGZ und deshalb ist das Radfahren nicht zugelassen. ('in der Praxis wird vorsichtiges Fahren mit Schrittgeschwindigkeit toleriert') Abstellanlagen sind nur vereinzelt vorhanden. Pobleme Rad/Fußgänger sowie Änderung der Regelung sind Volker B. Radek nicht bekannt.

4.3 Stadt Berlin

Dirk Slaghekke ADFC: FGZ sind Alexanderplatz: 2 Fußballfelder, Wilmersdorferstr: 200m und Spandau: 300m, durch die auch 'Radverbindungen' führen, trotzdem ist das Radfahren verboten. Fahrradabstellanlagen gibt es nur wenige. Schönbohm (Ein General und jetzt Innensenator) hat verschärfte Kontrollen durchführen lassen. Jeder Fahrradfahrer durfte 10,-DM zahlen! Polizeiwagen stehen an manchen Einfahrten zur Fußgängerzone.

4.4 Stadt Bielefeld

Andreas Hollmann vom ADFC Bielefeld e.V.: Die FGZ ist etwa 2km lang (inklusive einiger Abzweigungen) und das Radfahren ist nicht erlaubt, trotz Radwegeabkürzungen. Es ist seltsam, fahren darf man nicht in der FGZ, aber es gibt viele und sehr gute Abstellanlagen (U-Bügel aus V2A-Stahl). Probleme gibt es nicht, ab und zu schlachtet die Presse das Thema 'Fahrrad-Rüpel' mal aus. Änderungswünsche gibt es, soweit mir bekannt ist, nicht.

4.5 Stadt Bühl/ Baden

Fabian Ruf vom ADFC Bühl / Baden: Bühl ist mit ca. 28 Tausend Einwohnern eine eher kleine Stadt. Die Fußgängerzone besteht aus zwei Strassen und einigen Gässchen. Eine Radhauptverbindung führt durch die Fußgängerzone. Die Fußgängerzone ist für Radfahrer offen, ohne zeitliche Einschränkungen oder besondere Regelungen. Es gibt hierbei keine besonderen Bereiche für Radfahrer oder Fußgänger. Man fährt bzw. läuft da, wo Platz ist - miteinander. In der Fußgängerzone sind Fahrradabstellanlagen äußerst mangelhaft. Fabian Ruf vom ADFC Bühl/Baden wohnt seit einem guten Jahr direkt in der Fußgängerzone und hat bis jetzt noch nie was von auch nur den kleinsten Schwierigkeiten mitbekommen. Von Absichten, die Regelungen zu ändern, ist nichts bekannt. Lediglich soll die Fußgängerzone um eine weitere große Straße erweitert werden - die soll zwar nicht ganz Fußgängerzone werden, aber wenigstens verkehrsberuhigt.

4.6 Stadt Bonn

Axel Mörer vom ADFC-Bonn: Die Größe der Bonner FGZ ist schwer zu sagen. Sie soll die größte Deutschlands sein. Eine Radabkürzung führt über den Münsterplatz, den größten Platz Bonns. Das Radfahren ist nur auf bestimmten, ausgewiesenen Strecken erlaubt. Eine Einschränkung ist Kirmes und Weihnachtsmarkt. Radfahrer müssen Schrittfahren. Für die Polizei bedeutet das bis zu 10km/h. Dies ist aber Teil der StVO und müßte deshalb in ganz Deutschland so sein. Die gesamte Straße ist jeweils freigegeben durch Schilder. Abstellanlagen gibt es nicht genug, aber im Vergleich zu anderen Städten ziemlich viele. Der Polizei sind aus den vergangenen Jahren nur zwei kleinere Unfälle bekannt. Für die Beamten ist die Fußgängerzone und die angeblichen Konflikte Fußgänger/Radler kein Thema. Weil es diese Konflikte in der Schärfe nicht gibt, von den Rüpeln mal wieder abgesehen. Alle Seiten sind mit der Regelung zufrieden. Angedacht ist allerdings eine Erweiterung der Fußgängerzone. In diesem Rahmen wird es auch zu weiteren Fahrradachsen durch die Fußgängerzone kommen.

4.7 Stadt Erlangen

Christian Paul, 2. Vorsitzender vom Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC e.V.) Kreisverband Erlangen: In Erlangen hat die FGZ eine Ausdehnung von Nord-Süd ca. 900m, Ost-West ca. 200m durch die Hauptradverbindungen führen. Die Befahrung im Südbereich ist erlaubt (auch Bus- und Taxiverkehr, ca. 300m), zwischen südl. Stadtmauerstraße und Heuwaagstraße Ist nur die Umfahrung zulässig (=Ostrand der Fußgängerzone, ca. 600m). Die Stadt Erlangen weigert sich den Nordbereich nachts zu öffnen (wegen der Ostumfahrung), viele Radler fahren aber dennoch dort. Gibt dann teilweise Probleme mit der Polizei. Die Höchstgeschwindigkeit im Südbereich ist 20km/h (wegen Taxis und Bussen angeschrieben), wurde vor einigen Jahren auch mal für Radfahrer überprüft. Die Radler wurden allerdings nur bei deutlich erkennbaren Überschreitungen rausgezogen. Im Nordbereich laufen die Radwege durch Seitenstraßen der FGZ und sind nicht baulich getrennt. Zu Ladenöffnungszeiten herrscht teilweise sehr reger Fußgängerbetrieb. Teilweise gibt es im Nordbereich Probleme mit der Polizei, aber eher selten. Es hängt regelmäßig ein Transparent über der FGZ, das auf das Radfahrverbot hinweist (speziell zu Semesterbeginn). Unfälle sind mir keine bekannt. Die Stadt will den Nordbereich nicht für Radler öffnen (auch nicht außerhalb der Ladenöffnungszeiten).

4.8 Stadt Göttingen

Daniel Bauer: Die FGZ umfaßt in Göttingen fast den gesamten alten Stadtkern. Mehrere Verbindungen führen durch die FGZ. Es wurde ein Zwei-Zonen-Konzept in den letzten Jahren entwickelt: Zone 1: nur Fußgänger und morgens Lieferverkehr, Zone 2: Fußgänger, morgens Lieferverkehr, z.T. Linienbusse, Taxis, Radfahrer. Die Haupteinkaufsstrasse (Weender Str.) und ihrer unmittelbaren Seitenstrassen sind Zone 1, dadrum herum ist Zone 2. Zeitliche Einschränkungen gelten nicht für Radfahrer. (Es wurde mal die abendliche Freigabe von der Zone 1 diskutiert, wurde aber vom Stadtrat abgelehnt) Zum anderen bedeutet 'Fußgängerzone' + 'Radfahrer frei' immer Schrittgeschwindigkeit. Abstellanlagen gibt es verschieden gute: alte Felgenkiller, ORION Beta und von Geschäften finanzierte, aber öffentlich nutzbare Anlehnbügel. Immer wieder gibt es die üblichen Kampagnen gegen die gefährlichen Radfahrer, gefährlicher sind aber üblicherweise Taxis und legal/illegal fahrende andere Kfz. Auf Druck des ADFC wurden die Regelungen während der letzten 5 Jahre erheblich verbessert: Umwandlung von Zone 1 in 2, Aufhebung von Einbahnstraßen, die im Bereich der Zone 2 den Kfz-Verkehr lenken sollen, etc. Im Gespräch ist z.Zt. allerdings, die Fußgängerzone noch weiter auszudehnen (als Zone 2).

4.9 Stadt Goslar

Stefan Cramer: Die Stadt Goslar am Harz hat ca. 30.000 Einwohner, davon 10.000 in der eigentlichen Altstadt. Die FGZ, die von keiner Radroute durchquert wird, hat eine Größe von ca. 200*500 m. Das Radfahren ist bis auf zwei sehr enge Einkaufsstraßen ('Bummelmeilen' Fischemäker- und Hokenstraße), für die es nahegelegene Umfahrungen gibt, erlaubt. Der ADFC ist der Meinung, daß auch die Bummelmeilen nach Geschäftsschluß befahren werden können. Es gibt keine öffentlichen Abstellanlagen, einige Geschäfte haben (meist minderwertige) Fahrradabstellanlagen installiert. Nennenswerten Probleme sind nicht bekannt. Die Fußgängerzone wird noch ausgeweitet durch Tempo-10-verkehrsberuhigte Randbereiche, die auch gegen die Einbahnrichtung auf Fahrradspuren genutzt werden können. Weiterhin sind wir der Meinung, um auch zukünftige Konflikte zu vermeiden, daß die Umfahrungsrouten konsequenter ausgebaut werden müssten.

4.10 Stadt Hamburg

Peter de Leuw aus Hamburg: Eure Umfrage kann ich nur teilweise beantworten, da ich noch nicht sehr lange in Hamburg wohne und ich daher mit den Gegebenheiten (noch) nicht so sehr vertraut bin. Trotzdem: Es ist nicht erlaubt in der FGZ Rad zu fahren. Radständer sind vom unbrauchbaren Typ (Felgenkiller). Hamburg zeigt ein eher trauriges Bild bezüglich Radverkehr. Aber das dürfte ja allgemein bekannt sein...

4.11 Stadt Hannover

Jochen Pipetz aus Hannover: In Hannover sind die FGZ groß und einige andere Bereiche meist lang. Mehrere Radrouten führen durch die FGZ, in denen das Radfahren teilweise mit selbstverständlicher Rücksichtnahme erlaubt ist, nachts ist alles freigegeben. Probleme werden nur durch die Presse hochgespielt.

4.12 Stadt Heidelberg

Uli Hiller vom ADFC Rhein-Neckar/Heidelberg: In Heidelberg gehören zur Fußgängerzone die 'Hauptstraße' mit 1,5km, dazu kommen noch Nebengassen. Der Radverkehr wird parallel zur 'Hauptstraße' durch eine Fahrradstraße geführt. Deshalb ist das Fahrradfahren in der Fußgängerzone nicht erlaubt ('viele tun es dennoch, manche leider wie die Henker'). In der FGZ gibt es keine Fahrradabstellanlagen. Probleme zwischen Radlern und Fußgänger gibt es so gut wie nie, aber die Lokalpresse bauscht die oben genannten Henker auf. Änderungen der Regelungen sind in Heidelberg politisch nicht durchsetzbar.

4.13 Stadt Hildesheim

Dietmar Nitsche vom ADFC-KV Hildesheim e.V.: Die FGZ ist ca. 800m groß. Durch Sie führen Radverbindungsrouten. Nur in einer kurzen FGZ von ca.40m ist das Radfahren nicht erlaubt, obwohl keine Alternative in Sicht.

4.14 Stadt Konstanz

Peter Eich, Ortsgruppensprecher vom ADFC Kostanz: Die Fußgängerzone in Konstanz hat eine ca. 2km lange Wegstrecke. Offiziell führt keine Radroute durch die FGZ (tatsächlich jedoch), denn offiziell führen sie nur durch FGZ-ähnliche Straßen, auf welchen Radler die Innenstadt umwegig umfahren sollen. In den echten FGZ ist das Radfahren nicht erlaubt sondern nur in den FGZ-ähnlichen Straßen. Abstellanlagen sind an allen wesentlichen Enden der FGZ vorhanden. Probleme gibt es weil viele Radler trotzdem fahren, denn Hauptrouten führen Luftlinie durch FGZ. Von Unfällen ist mir nichts bekannt.

4.15 Leinfelden-Echterdingen / Filderstadt

Thomas Schomisch vom ADFC Fildern: Leinfelden-Echterdingen (4 Ortsteile, insgesamt ca. 36000 Einw.) hat eine FGZ von ca. 400m durch die Radrouten führen in denen das Radfahren ohne Einschränkungen erlaubt ist. Fahrspuren: obwohl eigentlich Fußgängerzone mit RF frei, ist die Hälfte der 'Fußgängerzone' (hierbei handelt es sich rein optisch um einen breiten Gehweg als Verbindung vom Marktplatz zur S-Bahn, 5 m nebenher läuft eh parallel die Bahnhofstr., insofern keine Fußgängerzone, da auch fast keine Geschäfte, sondern nur Parkplätze an den Seiten der 'Fußgängerzone') rot markiert. Es besteht aber keine Beschilderung, was für Rad- und was für Fußverkehr gedacht ist. Radfahrer nutzen überwiegend rot markierten Bereich, Fußgänger beides. Durch Parkplatz-Zufahrt und Hecken sehr unübersichtliche Weggestaltung, bisher 1 Unfall RF-RF bekannt. Weder ADFC noch Stadt beabsichtigen diese Regelung zu ändern. Filderstadt (5 Ortsteile, insgesamt ca. 39000 Einw.) hat zwei FGZ ca. 250m bzw. ca. 100m in denen das Radfahren nicht erlaubt ist, von Polizei und Stadt aber geduldet wird. (Prinzipiell schlecht, da keine Rechtfertigung im Konfliktfall Radfahrer/Fußgänger). Der ADFC möchte im Gegensatz zur Stadt diese Regelung ändern.

4.16 Stadt Nürnberg

Albrecht Steindorff: Auch in Nürnberg ist das Radfahren in den Fußgängerzonen ein Problem, sein Verbot ein Lieblingsthema der Senioren-Initiative. Wir betonen immer, daß es sehr differenzierte Regelungen gibt und auch geben sollte: Außerhalb der Altstadt ist das Radfahren in den Fußgängerzonen fast überall erlaubt. Für den größten Teil der Altstadt-Fußgängerzone gilt: Radfahren ist während der sog. Lieferzeiten erlaubt, also von 18 Uhr bis 10 Uhr (Samstags bis 9 Uhr) Einige wenige querende Routen (sollen eine Art inneren Ring bilden) sind ganztags offen (zusätzlich für Taxis freigegeben), ein kleiner Kern (Marktfläche) ist permanent gesperrt (und wird faktisch doch als Hauptroute in Ost-West-Richtung genutzt, außer beim Christkindlesmarkt u.ä. Events.). In der FGZ Nürnberg, ebenfalls die größte FGZ Deutschlands, ist die Regelung zum Fahrradfahren unterschiedlich. Für den größten Teil ist zwischen 18 Uhr bis 10 Uhr Radfahren zugelassen, sonst verboten. Es gilt natürlich, Fußgängerzone mit 'Radler frei' bedeutet schon laut StVO Schritt-Tempo. Abstellanlagen gibt es an den Rändern der FGZ. Einen Unfall gab es im ganztags verbotenen Bereich, die meisten anderen in den verbotenen Zeiten. Aber an den Fußgänger-Unfällen in der ganzen Stadt ist das ein minimaler Anteil, der aber leider die Stimmung prägt. Zum Glück ist das Thema z.Zt. nicht sehr in der Diskussion, Verbesserungen sind auf jeden Fall nicht erreichbar.

4.17 Stadt Oldenburg

Stephan Popken, 1. Vorsitzender ADFC KV Oldenburg/Oldenburger Land: Nur Abkürzungsrouten führen durch die FGZ Oldenburg von einer Hauptverbindungsroute würde ich nicht sprechen. Radfahren ist zu bestimmten Zeiten, wochentags von 20.30 Uhr bis 9.00 Uhr, samstags ab 16.30 Uhr, sonn- und feiertags ganztägig, erlaubt. Durch die Tatsache, dass das Zusatzschild 'Radfahrer frei' angebracht ist, ergibt sich Schrittgeschwindigkeit. Es gibt keine unterschiedliche Gestaltung der Fläche, geschweige denn Fahrradspuren oder Radwege. Das ganze ist eine einheitliche Mischfläche. Abstellanlagen gibt es nur am Rande der FGZ. Laut Aussage der Polizei gibt es keine nennenswerten Probleme. Sie ist erst im Dezember 1997 eingeführt worden, für den Sommer erwarten wir einen ersten Zwischenbericht.

4.18 Stadt Osnabrück

Stefan Meyer, 2.Vors (Verkehrspoltik) vom ADFC KV Osnabrück: Die Stadt Osnabrück hat insgesamt ca. 12km Fußgängerzonen. Die Hauptfußgängerzone 'Große Str.' durchschneidet die Innenstadt in Nord-Süd-Richtung auf ca. 2,5km und unterbindet damit alle, Ost-West-Radverkehrsachsen. In Nord-Süd-Richtung gibt es Alternativrouten. Fast überall führen Radrouten durch die Fußgängerzone. Hauptfußgängerzone ist Einkaufsmeile. In Kürze wird es hier für 6 Monate eine probeweise Öffnung für Radfahrer zwischen 21 Uhr und 8 Uhr an allen Tagen (auch Wochenende) geben, die Beschlüsse des Stadtrates und der entspr. Ausschüsse sind schon gefallen und es brauchen nur noch die Schilder aufgehängt werden. In allen anderen Fußgängerzonen ist der Radverkehr rund um die Uhr zugelassen, allerdings handelt es sich hierbei auch nicht um besonders fußgängerintensive Zonen. Es sind teilweise Schilder mit Radfahrern und Fußgängersymbolen aufgestellt, unter denen jeweils der Text 'nehmt Rücksicht aufeinander' steht. Teilweise gibt es auch Zusatzschilder 'Schritt fahren'. Fahrradabstellanlagen sind in den ganztägig für den Radverkehr geöffneten fast überall vorhanden, in der Hauptfußgängerzone jeweils am Anfang (bis zu 100m innerhalb der FGZ). Probleme hat es nur mit ein paar Radlern gegeben, die sich nicht an Schilder hielten, außer bei der Haupt-FGZ, bei deren Öffnung es sich wie gesagt um eine Versuchsphase handelt, die auf Initiative des ADFC ermöglicht wurde. (Stimmen übrigens von CDU und Grünen, ob wohl wir in OS eine rot-grüne-Zählgemeinschaft als Mehrheit haben.)

4.19 Stadt Paderborn

Hans Dietmar Jäger: Die FGZ hat eine Länge von ca. 1,5km und Breite von 20-25m, sowie verschiedene Plätze und Verzweigungen. Es existieren zwei Hauptachsen, die wie ein Kreuz angeordnet sind. Über die kurze Achse fahren die städtischen Busse! Hier sollten/müßten auch Radfahrer zugelassen sein! (Rosen-, Westernstraße, Kamp, Rathausplatz, Schildern) Neben den Hauptachsen gibt es kleine Gassen und Passagen, Radfahren ist wegen Unfallgefahren und Enge nicht unbedingt sinnvoll. Die Busse sollten mal ganz aus der Stadt raus, so der Einzelhandelsvorsitzende. Doch gegen die städt. Busse konnte er nicht ankommen. Es gab dann eine Fahrgastbefragung. Es sprachen sich doch viele dafür aus: Alte Menschen mit dem Bus direkt in die Fußgängerzone zu bringen. Daraufhin hat die PESAG (städt. Busse) die Linienanzahl deutlich reduziert, die die Fußgängerzone queren. Die Busse benutzen die kurze Achse! Siehe Karte (Rote Linie mit Halbkreisen)! Radfahren ist generell nicht erlaubt, mit Ausnahme des Kamp bis Rathaus 'Fahrrad frei'. Die Fahrspuren für die Busse ist in einer Art Fahrspur anders gepflastert und könnte sehr gut für das Durchqueren der Stadt/Fußgängerzone genutzt werden. Z.B. mit „Schritt fahren!'. Fahrradständer sind verteilt, überdachte am Westerntor (links, große Kreuzung!) 5*12 Räder, nicht überdachte am Kamp 6*2 und Rathaus 6*2. Sie liegen an den Endpunkten der Fußgängerzone. Unfälle in der Fußgängerzone: 'gegen 18:00 ein Auto über den Fuß gefahren.' Das Be- und Entladen ist in der Fußgängerzone bis 10:30 erlaubt. Aber auch um 12:00 oder den ganzen Tag über fahren und parken Autos und LKW in der Fußgängerzone. Das wird hingenommen. Die Stadt arbeitet an einem Fracht-Logistik-Plan, der das Problem entschärfen soll!

4.20 Stadt Passau

Holger Farr: Die FGZ umfasst ca. 8 Strassen, ganz oder teilweise, durch die Radrouten führen, die aber nicht ausgeschildert sind. Langsames Radfahren ist mit zeitlichen Einschränkungen erlaubt. (19:00 - 7:00 Uhr erlaubt). Es gibt nur wenige Radständer, laut Verkehrsplanung sollen es aber mehr werden. Probleme und Änderungswünsche sind mir nicht bekannt.

4.21 Stadt Recklinghausen

Thomas Morawe vom ADFC Kreisverein Vest Recklinghausen e.V.: Fußgängerzone ist im Prinzip die gesamte Innenstadt innerhalb der Wälle. Die reine Fußgängerzone ist ca. 3km bis 4km, der Bereich der verkehrsberuhigten Straßen, Anliegerzufahrten und Einbahn-Schleichstraßen kommt auf 6km bis 8km. Radhauptverbindungesrouten führen nicht durch die FGZ. Die Fußgängerzone ist aber Hauptverkehrsader für die weiterführenden Schulen im Innenstadtbereich (Oberstufenschüler pendeln von einer Schule zur anderen). Das Radfahren ist außerhalb der Geschäftszeiten und während der Lieferzeiten erlaubt ('bis ca. 10 Uhr morgens und ab 17 Uhr abends, ganz genau weiß ich das leider nicht - fahre nie durch die Innenstadt'). Von Rücksichtnahme gegenüber den Fußgängern wird stillschweigend ausgegangen. Da es keine speziellen Radspuren gibt, gilt sowieso das Prinzip des gemischten Fahrrad- und Fußverkehrs: ‚angemessene' Geschwindigkeit. Außer einigen wenigen Fahrradständern stehen die größeren Anlagen im Randbereich am Beginn der Fußgängerzonen. Von Unfällen wurde nicht berichtet. Zu Anfang war von Gefährdung von älteren Mitbürgern durch Radfahrer die Rede, aber nach einigen Wochen gab es keine Meldungen dieser Art mehr. Die einjährige Testphase (unter anderem auch Freigabe aller Einbahnstraßen in der Innenstadt in Gegenrichtung für Radler) ist seit einigen Wochen beendet und bisher hat sich nichts geändert. Wir gehen davon aus, daß diese Regelungen Bestand haben.· (Ich kann die Richtigkeit meiner Angaben nicht 100%ig garantieren, aber ich werde trotzdem so gut wie möglich die Fragen beantworten.)

4.22 Stadt Tübingen

Rainer Haag vom ADFC Tübingen: Die FGZ ist ca. 500m x 300m groß und das Radfahren ist prinzipiell nicht, nur in wenigen peripheren Straßen der Fußgängerzone erlaubt. Radfahren ist in der Kernzone nie erlaubt, auch nicht nachts, es gilt die Regelung 'Absteigen!'... Die wenigen Abstellanlagen konzentrieren sich auf die Ränder der Fußgängerzone Allgemein sind zuwenig Abstellmöglichkeiten vorhanden
Probleme sind nicht bekannt. Der Vorschlag, die Fußgängerzone wenigstens nachts freizugeben wurde abgelehnt

4.23 Stadt Unna

Werner.Wuelfing: 'Wir finden die Idee, eine Umfrage über Internet zu machen, genial!!!' Unserer Fußgängerzone in Unna beträgt ca. 900m. Das große Schulzentrum wird durch eine Radroute, die durch die FGZ führt, angebunden. In der Regel ist das Befahren der Fußgängerzone verboten. Nur die Erweiterung der Fußgängerzone (schätzungsweise <5%) ist freigegeben. In den Zeiten, in denen der Zulieferverkehr auch für die LKW's freigegeben ist, dürfen auch die Radfahrer Schritt fahren. Es gibt ca. 5 Anlagen kleinerer Art, jeweils 2-3 S-Bahn-Bügel! Zwei größere Anlagen sind jeweils am Ende der Fußgängerzonen in der Planung. Die Realisierung soll bis zum Sommer vonstatten gehen. Radfahrer, die einen besonders engen Teil der Fußgängerzone gegen die Vorschriften tagsüber befahren, sind für Fußgänger gefährlich. Der Arbeitskreis „Fahrradfreundliche Stadt Unna' hat nochmals am 18.3.98 zur Verbesserung der Schulwegsicherheit gewünscht, die gesamte Fußgängerzone in der Zeit vom 19 Uhr bis 9 Uhr für den Radverkehr freizugeben. Die Vertreter der Parteien wurden aufgefordert, diesen Wunsch in ihren Fraktionen zur Sprache zu bringen.

4.24 Stadt Voerde

Ulf Wetzel ADFC-Wesel: Die Stadt Voerde hat keine Fußgängerzone, der Einkaufsbereich ist eine Tempo-20 Zone, durch die die NiederRhein-Route verläuft. Für Radfahrer ist sie natürlich auch offen.

4.25 Stadt Würzburg

Michael Meister vom ADFC KV Würzburg: Die FGZ ist ganz grob: 500 mal 500 m. Durch sie führt die Straßenbahn und Radfahren ist mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Auf einem geraden Teilstück (ca. 200m) mit besonders hoher Fußgänger-Dichte darf man nicht zwischen 10:00 und 19:00 Uhr fahren. Fahrradabstellanlagen existieren viel zu wenig. Probleme gibt es meines Wissens nicht. Die Öffnung der Fußgängerzone für Radler ist nur Probebetrieb; dies allerdings schon seit ein paar Jahren; die Polizei wettert ab und zu dagegen und will sie wieder schließen; das lässt sich aber wahrscheinlich nicht mehr durchsetzen.

4.26 Stadt Wuppertal

Norbert Ritz: Wir haben in Wuppertal zwei Fußgängerzonen, Barmen und Elberfeld. In Elberfeld führen Hauptverbindungsrouten durch, und das Radfahren ist teilweise ohne zeitliche Einschränkungen erlaubt. Es gibt Fahrradabstellanlagen in der Fußgängerzone. Probleme oder Unfälle in der Fußgängerzone hat es durch eine Kollision von fahrradfahrenden Jugendlichen und Kurieren mit Fußgängern gegeben. In Barmen führen keine Hauptverbindungsrouten durch die FGZ. Das Radfahren ist nicht erlaubt.

4.27 Zusammenfassung

Überwiegend sind die FGZ für das Radfahren zu Zeiten des Lieferverkehrs, wenn die räumlichen Umstände es erlauben auch zu weiteren Zeiten, freigegeben, jedoch immer mit dem Hinweis, 'Radfahrer frei + Schrittgeschwindigkeit'. Zu Unfällen oder Problemen kam es nur selten. Fahrradrowdies gibt es immer wieder, und diese nutzen die FGZ, auch wenn sie nicht freigegeben sind. Hier ist die Überwachung ebenso notwendig, wie im MIV.

5 Zusammenfassung und Fazit

Mit Hilfe der Umfragen läßt sich ein guter Überblick über die vielfältigen Verfahrenswei-sen gewinnen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Radverkehr in Fußgän-gerzonen in NRW in die Praxis umgesetzt wurden. Darüber hinaus bestätigt die bundesweite Befragung von ADFC-Aktiven zum Radfahren in FGZ die Praktikabilität dieser Regelungen in anderen Regionen und Bundesländern.

Aus den Antworten der NRW-Kommunen läßt sich folgendes Fazit ziehen:

Die Antworten der ADFC-Aktiven ergaben:

Für den ADFC Siegen-Wittgenstein stellt sich somit die Frage, warum die FGZ in Siegen und Kreuztal nicht wenigstens teilweise für den Radverkehr geöffnet werden können.

Die Mitglieder des ADFC hoffen, dass die zuständigen Politiker auf dem Weg zur 'fahrradfreundlichen Stadt' sich dieses Problems annehmen und eine praktikable Lösung finden.

Dank an die ehrenamtlichen Mitarbeiter und ADFC-Mitglieder


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