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... Büro für integrierte Verkehrsplanung und Stadtentwicklung, D-57223 Kreuztal


BürgerBus-Systeme in NRW
BürgerBus - Bürger fahren für Bürger

Die Idee

In Groß-Britannien wurde zum ersten Mal die Idee in die Praxis umgesetzt, den öffentlichen Personennahverkehr kostengünstiger durch 'BürgerBusse' zu gestalten.
Durch den Einsatz von ehrenamtlichen FahrerInnen entstehen keine Personalkosten, die einen großen Teil der Betriebskosten im ÖPNV darstellen. Da der BürgerBus ausschließlich von ehrenamtlich tätigen FahrerInnen gesteuert wird, können günstige Fahrpreise angeboten werden. Der BürgerBus- Verkehr unterliegt als allgemein zugänglich und nach festen Fahrplänen betriebener Linienverkehr der Genehmigung nach §42 Personenbeförderungsgesetz. Demzufolge treten die örtlich zuständigen Verkehrsunternehmen bzw. -inhaber der Linienkonzession als Antragsteller und Betreiber auf. Diese sind Betreiber und verantwortlich für Betrieb, Fahrzeug und FahrerInnen. Aber auch Kommunen können Konzessionsinhaber bzw. Genehmigungsinhaber und Betreiber sein. Voraussetzung ist, daß sie die Bedingungen des §42 Personenbeförderungsgesetz erfüllen.
1983 rief der Minister für Stadtentwicklung und Verkehr in NRW das förderungswürdige Pilotprojekt BürgerBus ins Leben. Von Anfang an stand fest, dass wie auch bei anderen differenzierten Bedienungsmodellen der BürgerBus nicht mit dem bestehenden ÖPNV-Angebot in Konkurrenz treten soll. Ohne einen leistungsfähigen BürgerBus-Verein, der die ehrenamtlichen FahrerInnen betreut und den Personaleinsatz steuert, können die BürgerBusse nicht existieren.
Ein Kleinbus mit max. 8 Plätzen, der mit Führerscheinklasse 3 und Fahrgastbeförderungsschein gefahren werden kann, dient als BürgerBus. Finanziert wird der Bus durch einen Zuschuss des Landes NRW mit 30.000 € und einen jährlichen Zuschuss für die Organisation von 5.000 €.


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