Konzepte und Planung für den Umweltverbund
Radfahren in Fußgängerzonen
Ein totales
Radfahrverbot in den Fußgängerzonen von Siegen und Kreuztal
nahm der ADFC Siegen-Wittgenstein zum Anlaß, die Untersuchung
in Auftrag zu geben.
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Siegen,
UNI im Hintergrund, Hüttentalstraße
durchzieht das Tal
(Foto:
A.Walder) |
Kapitel 1: Rechtliche
Betrachtungen, Empfehlungen
Formen der Zulassung: Radfahren mit Schrittgeschwindigkeit,
Gemeinsamer Rad- und Gehweg, Radfahren auf Busspur, Radfahren
mit zeitlichen Einschränkungen,...
Kapitel 2: Istzustand
der Fußgängerzonen in Siegen und Kreuztal
Fußgängerzone
Siegen
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Siegen,
eine Stadt mit annähend 120.000 Einwohnern im engen Tal der
Sieg gelegen, wird seit Jahren durch den wachsenden Verkehrs belastet.
Bundesstraßen, wie die B54 von Hagen nach Limburg in Nord-Südrichtung
und die B62 von Wissen nach Bad Laasphe in Ost-Westrichtung kreuzen
hier.
Siegener
Innenstadt, Fußgängerzone in Rot, Gelb ist der erlaubte
Radweg |
Streckenweise
sind diese Verkehrsverbindungen vierspurig ausgebaut. Weitere Verkehrsachsen
durchqueren zur Nahbereichserschließung das Tal zwischen Kreuztal
und Eiserfeld. Der Raum, der dabei den Fahrradfahrern zugestanden wird,
ist durch die topographische Enge stark eingeschränkt. Radwege
sind nur an wenigen Straßen vorhanden.
In vielen Fällen wird der Radverkehr über Seitenstraßen
geleitet, mit all den bekannten Unannehmlichkeiten, wie hemmende rechts
vor links Regelungen, Berg- und Talfahrten und zum Teil erheblichen
Umwegen.
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Bahnhofstraße
in Siegen mit CityBus
In Siegen
wurden in den letzten Jahren Teilbereiche der Innenstadt zu Fußgängerzonen
umgewandelt, womit die naheliegendsten Radwegeführungen durch
die Stadt regelrecht abgeriegelt wurden. Alle Radwege in Siegen
enden am Beginn der Fußgängerzonen.
(Foto: A.Walder) |
Fußgängerzone
in Kreuztal
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Stadtzentrum
Kreuztal, Fußgängerzone in rot In Kreuztal
wurde die Marburger Straße zur verkehrsberuhigten Zone und
in einem weiteren Abschnitt zur Fußgängerzone mit Busspur
umgebaut. |
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Fußgängerzone
in Kreuztal Nur die
Busspur darf von Radfahrern genutzt werden, in der Fußgängerzone
selbst ist das Radfahren untersagt.
Im Rahmen der Projektwoche 'Radfahren in Kreuztal'
der Clara Schumann Gesamtschule, befragten Schüler
RadfahrerInnen zum Fahrradfahren in der Fußgängerzone.
Diese Ergebnisse wurden in dieser Untersuchung berücksichtigt.
(Foto: A.Walder) |
Kapitel
3: Umfrage bei den Kommunen in NRW
Befragt wurden 402 Kommunen in NRW, 122 Antworten wurden
bei der Auswertung berücksichtigt
Der ADFC-Fragebogen:
- Größe
der Fußgängerzone (Verkehrsberuhigter Bereich)?
- Hauptverbindungsrouten
durch Fußgängerzonen?
- Fahrradfahren
in der Fußgängerzonen zugelassen?
- Gibt es
zeitliche Einschränkungen?
- Besondere
Regelungen für Radfahrer (z.B. schrittfahren)?
- Fahrradspuren
in den Fußgängerzonen baulich/farblich getrennt?
- Fahrradabstellanlagen
in der Fußgängerzone?
- Probleme
oder Unfälle in der Fußgängerzone?
Beabsichtigen Sie, die jetzige Regelung zu ändern?
Aus den Antworten der
NRW-Kommunen läßt sich folgendes Fazit ziehen:
- Mit Hilfe
der Umfragen läßt sich ein guter Überblick über
die vielfältigen Verfahrensweisen gewinnen, wie die rechtlichen
Rahmenbedingungen für den Radverkehr in Fußgängerzonen
in NRW in die Praxis umgesetzt wurden. Darüber hinaus bestätigt
die bundesweite Befragung von ADFC-Aktiven zum Radfahren in FGZ die
Praktikabilität dieser Regelungen in anderen Regionen und Bundesländern.Durch
mehr als 37% der FGZ führen wichtige Radwegeverbindungen, mehr
als 51% lassen dort das Radfahren zu.
- In ca.
38% der FGZ, in denen Radfahren erlaubt ist, gibt es zeitlichen Einschränkungen.
- Auf Schrittempo
in FGZ wird in über 45% der Gemeinden ausdrücklich hingewiesen.
- Abgetrennte
Fahrstreifen sind nur zu 5,6% vorhanden.
- In fast
74% der Kommunen befinden sich Abstellanlagen innerhalb der FGZ.
- In fast
61% aller angefragter der Kommunen wurden keine Probleme zwischen
Fußgängern und Radfahrern festgestellt. Nur wenige Kommunen
denken an eine Änderung der bestehenden Regelung.
Kapitel
4: Umfrage bei den ADFC-Aktiven
Befragt wurden 52 ADFC Kreisverbände in Deutschland
(e-mail Adressen)
Ausgewertet
wurden die Antworten aus: Backnang, Bad Homburg, Berlin, Bielefeld,
Bühl/ Baden, Bonn, Erlangen, Göttingen, Goslar, Hamburg, Hannover,
Heidelberg, Hildesheim, Konstanz, Leinfelden-Echterdingen / Filderstadt,
Nürnberg, Oldenburg, Osnabrück, Paderborn, Passau, Recklinghausen,
Tübingen, Unna, Voerde, Würzburg, Wuppertal
Ergebnis:
- Die Angaben
der ADFC-Aktiven decken sich überwiegend mit der Erhebung in
NRW.
- Nach ADFC-Aktiven
Meinung werden Probleme von der Presse gelegentlich überzeichnet.
Fazit
der Untersuchung
Der ADFC Siegen-Wittgenstein regt deshalb an, Fußgängerzonen
in Kreuztal und Siegen für den Radverkehr dort zu öffnen -
sofern dies nicht bereits geschehen ist - wo bereits motorisierter Verkehr
zugelassen sind und wo außerordentlich wichtige Verbindungen betroffen
sind.
- In Kreuztal
dürfen auf dem gesamten Roten Platz (Marktplatz), außer
an Markttagen, Taxen, Lieferverkehr als auch Anwohner mit dem PKW
fahren und die Geschäfte ansteuern. Umso weniger ist zu verstehen,
warum ausgerechnet der Radverkehr ausgeschlossen sein soll, von dem
fraglos weit weniger Behinderungen und Gefährdungen zu erwarten
sind.
- In der
Siegener Innenstadt ist die Situation für den Radverkehr wesentlich
prekärer. Es existiert weder eine Radwegeverbindung aus der Siegener
Oberstadt in Richtung Kölner Tor, noch in Richtung Kochs-Ecke.
Eine mögliche Route führt durch die Löhrstr. (in Gegenrichtung
der Einbahnstr.) und den Obergraben, eine andere durch die Fußgängerzone
Kölner Str., in der LKW's (Lieferverkehr bis 11 Uhr) und Stadtbusse
(ganztägig) bereits zahlreich verkehren. Ein zusätzlicher
Hinweis auf Schrittgeschwindigkeit wird in diesem Fall empfohlen.
- Die Fußgängerzone
der Siegener Bahnhofstraße (z.Z. für den Radverkehr verboten)
durchtrennt die zentrale Ost-West-Route durch das Zentrum. Wichtige
Ziele wie Bahnhof, Busbahnhof und demnächst ECE sind per Fahrrad
nur auf großen Umwegen zu erreichen. Die FGZ ist ausreichend
breit und könnte neben dem StadtBus auch für den Radverkehr
geöffnet werden.
Die Mitglieder
des ADFC hoffen, dass die zuständigen Politiker auf dem Weg zur 'fahrradfreundlichen
Stadt' sich dieses Problems annehmen und eine praktikable Lösung
finden.
Dokumentation zu bestellen beim ADFC-Siegen-Wittgenstein
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